Roadli

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter

Roadli
Inhaber: Haralampos Sargiannidis
Quäkerstr. 21
13403 Berlin
E-Mail: hello@roadli.de

Nachfolgend „Anbieter“.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der Software „Roadli“.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

3. Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden eine cloudbasierte Verwaltungssoftware für Fahrschulen zur Verfügung.

Roadli dient insbesondere der digitalen Organisation und Verwaltung von fahrschulbezogenen Abläufen, insbesondere im Zusammenhang mit Fahrlehrern, Terminen und weiteren Verwaltungsdaten.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, der Bestellung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Der Anbieter schuldet nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder rechtlichen Erfolgs beim Kunden.

4. Bereitstellung der Software

Die Software wird als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt.

Eine Installation auf Systemen des Kunden ist nicht geschuldet.

Der Kunde ist selbst verantwortlich für:

  • eine geeignete Internetverbindung,
  • geeignete Endgeräte,
  • aktuelle Browser,
  • eigene organisatorische Prozesse,
  • die rechtmäßige Nutzung der Software innerhalb seiner Fahrschule.

5. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch individuelles Angebot und Annahme, durch schriftliche oder elektronische Vereinbarung, durch Freischaltung eines kostenpflichtigen Zugangs oder durch Nutzung eines vom Anbieter bereitgestellten Zahlungs- oder Bestellprozesses zustande.

Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, der Bestellung, dem Zahlungslink, der Rechnung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich wiederkehrend und im Voraus, sofern nicht abweichend vereinbart.

Zahlungsmethoden, Zahlungsfristen, Abrechnungszeiträume und sonstige Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder Rechnung.

Der Anbieter kann Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister abwickeln. Der Kunde hat die jeweils erforderlichen Zahlungsinformationen vollständig und korrekt bereitzustellen.

7. Nutzerbasierte Abrechnung

Soweit die Vergütung nutzer- oder entitätsbasiert erfolgt, gilt ein Fahrlehrer als abrechnungsrelevante Einheit, wenn er in Roadli als aktive Entität angelegt ist und ihm Termine oder sonstige verwaltungsrelevante Vorgänge zugewiesen werden können.

Deaktivierte Fahrlehrer werden nicht berechnet, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, abrechnungsrelevante Angaben vollständig und richtig zu halten.

Der Anbieter ist berechtigt, die abrechnungsrelevante Nutzung technisch zu erfassen und der Abrechnung zugrunde zu legen.

8. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend zu machen.

Der Anbieter kann den Zugang zur Software ganz oder teilweise sperren, wenn der Kunde trotz Fälligkeit nicht zahlt.

Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

Bei Rücklastschriften, fehlgeschlagenen Zahlungen oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Zahlungsstörungen kann der Anbieter die dadurch entstehenden Kosten ersetzt verlangen.

Nach angemessener Fristsetzung ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

9. Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Mindestlaufzeit zwei Monate.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit Wirkung zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug bleibt,
  • der Kunde die Software missbräuchlich nutzt,
  • der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • die weitere Vertragsdurchführung für den Anbieter unzumutbar ist.

10. Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Roadli für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

Der Kunde darf Roadli nicht:

  • an Dritte vermieten, verleihen, verkaufen oder unterlizenzieren,
  • Dritten außerhalb seines Geschäftsbetriebs zugänglich machen,
  • zurückentwickeln, dekompilieren oder kopieren, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt,
  • für rechtswidrige Zwecke einsetzen,
  • zur Entwicklung konkurrierender Produkte verwenden.

Alle Rechte an Roadli verbleiben beim Anbieter.

11. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für alle Inhalte, Daten und Eingaben, die er oder seine Nutzer in Roadli verarbeiten.

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Zugangsdaten geheim zu halten,
  • Zugänge nur berechtigten Personen zu gewähren,
  • Nutzer- und Fahrlehrerdaten korrekt zu pflegen,
  • gesetzliche Pflichten im eigenen Fahrschulbetrieb einzuhalten,
  • keine rechtswidrigen, fehlerhaften oder missbräuchlichen Inhalte einzustellen,
  • Störungen, Sicherheitsvorfälle oder unberechtigte Zugriffe unverzüglich mitzuteilen.

Der Anbieter prüft Kundendaten nicht auf sachliche, rechtliche oder fachliche Richtigkeit.

12. Verantwortlichkeit für Fahrschulbetrieb

Roadli ist ein Verwaltungswerkzeug.

Der Kunde bleibt allein verantwortlich für:

  • den Betrieb seiner Fahrschule,
  • die Einhaltung fahrlehrerrechtlicher und fahrschulrechtlicher Vorgaben,
  • Terminplanung,
  • Kommunikation mit Schülern, Fahrlehrern, Behörden oder sonstigen Dritten,
  • Abrechnung gegenüber eigenen Kunden,
  • Dokumentations- und Nachweispflichten,
  • steuerliche, arbeitsrechtliche und aufsichtsrechtliche Pflichten.

Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Fahrschulberatung oder behördliche Prüfleistung.

13. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb von Roadli.

Eine bestimmte Verfügbarkeit oder ein bestimmtes Service-Level wird nicht zugesichert, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen und technische Änderungen vorzunehmen, soweit diese für Betrieb, Sicherheit, Weiterentwicklung oder Zumutbarkeit der Software erforderlich sind.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

  • Wartung,
  • Updates,
  • Sicherheitsmaßnahmen,
  • technische Störungen,
  • Ausfälle von Infrastruktur- oder Drittanbietern,
  • höhere Gewalt.

14. Datensicherung

Der Anbieter erstellt grundsätzlich einmal täglich Sicherungskopien der vom Kunden in Roadli gespeicherten Daten.

Im Falle eines Datenverlustes kann eine Wiederherstellung auf einen bis zu 24 Stunden zurückliegenden Stand erforderlich sein.

Der Kunde bleibt verpflichtet, besonders wichtige Informationen eigenverantwortlich zu prüfen und, soweit erforderlich, zusätzlich zu sichern.

Eine weitergehende Datensicherungspflicht besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

15. Support

Der Anbieter leistet Support nach eigenem Ermessen über die jeweils bereitgestellten Kontaktwege.

Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten, Lösungszeiten oder bestimmte Supportkanäle besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

16. Drittanbieter und Zahlungsdienstleister

Der Anbieter kann zur Bereitstellung, Abrechnung oder technischen Durchführung von Roadli Drittanbieter einsetzen.

Soweit Zahlungsdienstleister, Hostinganbieter oder sonstige technische Dienstleister eingebunden werden, gelten deren Bedingungen ergänzend, soweit der Kunde mit diesen unmittelbar in Beziehung tritt.

Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die durch vom Kunden eingesetzte Systeme, Zahlungsdienstleister, Netzbetreiber oder sonstige Dritte verursacht werden, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung für personenbezogene Daten, die er in Roadli verarbeitet.

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden.

Die Parteien schließen hierfür einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Die Daten werden in Deutschland gehostet.

18. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese AGB keine zulässigen Einschränkungen enthalten.

Der Anbieter gewährleistet nicht, dass Roadli jederzeit fehlerfrei, unterbrechungsfrei oder für alle vom Kunden gewünschten Zwecke geeignet ist.

Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen und dabei nachvollziehbar zu beschreiben.

Der Anbieter ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung, Umgehungslösungen, Updates oder sonstige geeignete Maßnahmen zu beheben.

19. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften,
  • soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten drei Monaten vor Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses gezahlte Nettovergütung.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Datenverluste haftet der Anbieter nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer täglicher Datensicherung durch den Anbieter entstanden wäre.

Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Anbieter.

20. Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse,
  • Krieg,
  • Terror,
  • Streiks,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Ausfälle von Energieversorgung, Internet, Rechenzentren oder Telekommunikationsnetzen,
  • Cyberangriffe, soweit diese trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht vermeidbar waren.

21. Änderungen der Software und der AGB

Der Anbieter kann Roadli weiterentwickeln, ändern oder Funktionen anpassen, soweit dadurch der vertraglich vereinbarte Hauptleistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei:

  • rechtlichen Änderungen,
  • technischen Änderungen,
  • Erweiterung oder Anpassung von Funktionen,
  • Änderungen der Zahlungs- oder Betriebsprozesse.

Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.

Widerspricht der Kunde einer Änderung, kann der Anbieter den Vertrag ordentlich kündigen.

22. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind,
  • rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
  • unabhängig entwickelt wurden,
  • aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

23. Referenznennung

Der Anbieter darf den Kunden nur dann als Referenz nennen oder dessen Logo verwenden, wenn der Kunde dem vorher zugestimmt hat.

24. Vertragsübertragung

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.

Der Anbieter darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein verbundenes Unternehmen übertragen, soweit berechtigte Interessen des Kunden nicht entgegenstehen.

25. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Stand: 29. April 2026

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